ÖkoKonto - was ist das?

Veröffentlicht am 20.10.2016 in Fraktion
 

Ein ÖkoKonto ist ein Naturschutzinstrument auf kommunaler Ebene im Rahmen der Eingriffsregelung. Heutige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden dokumentiert und können in einen Flächenpool eingetragen werden. Die Flächen stehen bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung.

Dabei ist zwischen freiwillig auf Vorrat durchgeführten Maßnahmen im Außenbereich nach §35 BauGB (naturschutzrechtliches ÖkoKonto) oder vorab geleisteten Kompensationsmaßnahmen mit Blick auf zukünftige Eingriffe im Innenbereich (bauplanungsrechtliches ÖkoKonto) zu unterscheiden.

Das ÖkoKonto basiert auf den Rechtsgrundlagen der §§16 und §§18 bis §§21 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie §200a des Baugesetzbuchs.

Deshalb unterstützt die SPD die Aufstellung eines ÖkoKontos!

„Die Aufstellung eines ÖkoKontos in der Bauleitplanung ist eine sinnvolle Entscheidung für die Zukunft. Für das Baugebiet "Große Mühllach II" ist das ÖkoKonto nicht mehr relevant, nur für zukünftige Baugebiete.“, so machte es Dr. Matthias Horn in der letzten Gemeinderatssitzung deutlich. Auf diesem Wege können zum Zeitpunkt der Bauplanung bereits erbrachte Maßnahmen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich genutzt werden. Die Suche nach einer adäquaten Ausgleichsfläche während der Bauplanung wäre nicht mehr notwendig, wenn genügend Ökopunkte auf dem ÖkoKonto zur Verfügung stehen. „Dass die Suche nach geeigneten Ausgleichsflächen immer schwieriger wird, wissen wir nicht erst seit den Diskussionen um die L600.“, so Gemeinderat Dr. Matthias Horn.

Erfreulich sei, dass unter den vom Büro Spang/Fischer/Natzschka untersuchten landschaftspflegerischen Maßnahmen im Wald, eine bereits 2012 bis 2014 freiwillig umgesetzte Maßnahme anrechenbar und damit unser ÖkoKonto bereits jetzt recht gut gefüllt ist. Bei Bedarf könnten auch die anderen vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden um unser Ökopunktguthaben weiter zu erhöhen. 

 

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