Gemeinderatssitzung, am 24.06.2024
Stellungnahme von Jonas Scheid
im Gemeinderat zum TOP6: Förderprogramm „Blühflächen für Sandhausen“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Günes, verehrte Ratsmitglieder, verehrte Bürgerinnen und Bürger,
heute entscheiden wir über die Fortführung und Modifizierung des Förderprogramms für Blühflächen. Sicher, eine blumige Entscheidung für uns, die uns aber in der SPD Fraktion nicht schwer gefallen ist. Schließlich erkennen wir darin einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt und Ökologie in Sandhausen. Aus diesem Grund haben wir auch damals im Jahr 2019 für das Förderprogramm gestimmt.
Die Blühflächen mit unterschiedlich blüten- und artenreicher Bepflanzung schützen und bewahren die Flora und Fauna vor Ort. Sie ermöglichen außerdem eine bienenfreundliche und artenreiche Umgebung für Insekten, Vögel und Kleintiere jeder Art, die sich in den Blühwiesen ungestört aufhalten können und sozusagen dort ihr Dasein frönen können.
Es ist für uns nur folgerichtig. Zu oft sind gerade diese kleinen Bewohner von der Landwirtschaft gefährdet und durch das Verhalten der Menschen bedroht. Für uns lebenswichtige Insektenarten stehen vor dem Aussterben oder werden durch den flächendeckenden Einsatz von Düngemitteln gefährdet. Die Blühflächen können diese Entwicklung und diesen Umstand kompensieren. Wir leisten so einen Beitrag für die Ökologie im Kleinen.
Vom Förderprogramm profitieren in erster Linie die Landwirte, welche darin motiviert werden sollen, brachliegende Flächen als Blühflächen auszuweisen. Durch die Verlängerung erhalten sie die Möglichkeit, dies weiter zu tun. Ebenso bekommen sie Sicherheit dafür, dass Blühflächen in der Gemeinde Akzeptanz finden und finanziell in ihrem Vorhaben unterstützt werden, da Blühflächen landwirtschaftlich keinen direkten Ertrag liefern.
Die Beschlussfassung verlängert so das Blühflächenprogramm bis 2029 und modifiziert die Satzung. Darin werden manche Punkte genauer ausdifferenziert und abgrenzt. Dies sind notwendige Schritte, ohne dass das Förderprogramm als solches in Frage gestellt wird.
Aus diesem Grund stimme wir den beiden Beschlussvorschläge in dieser Form zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!