Es geht voran!

Veröffentlicht am 30.06.2020 in Arbeitsgemeinschaften
 

Es tut sich was! Es ist lobenswert, wenn die Gemeindeverwaltung nun damit begonnen hat, die fehlenden Parkmarkierungen in verkehrsberuhigten Zonen in Sandhausen einzurichten. In der Robert-Koch-Straße wurden aufwändige Markierungsnägel, sogar mit Reflektoren, eingebaut (siehe Foto) und damit legale Parkflächen entsprechend der StVO gekennzeichnet.

Leider sind diese Markierungsnägel nicht fahrbahngleich und stellen eine mögliche Gefährdung von Fußgängern mit und ohne Gehhilfen und von Fahrradfahrern dar. Hier hätten wesentlich kostengünstigere Alternativen (farbige Pflastersteine, einfache weiße Farbmarkierungen) völlig ausgereicht und wären keine Gefahr für die erwähnten Verkehrsteilnehmer.

Nun beidseitig angebrachte Verkehrszeichen machen die verkehrsberuhigte Zone Robert-Koch-Straße noch deutlicher erkennbar. Sie dienen wahrscheinlich einer verbesserten Sicherheit der sie benutzenden, nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer. Die AG Verkehr hat in Ihrem umfangreichen, als „GesamtKonzept“ erstellten Arbeitspapier im Kapitel „LegalParken“ u.a.bereits auf die Problematik der fehlenden Parkflächenmarkierungen in anderen verkehrsberuhigten Bereichen Sandhausens hingewiesen (www.spd-sandhausen.de/ag-verkehr/).

Im Sinne einer Bürgerinformation weist die AG Verkehr an dieser Stelle auf die neuen verkehrsrechtlichen Vorschriften und Regelungen innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs hin.

In einem verkehrsberuhigten Bereich wie der Robert-Koch-Straße (und andere, wie z.B. Sandgasse, Schulstraße, Lochheimer Straße) dürfen Fußgänger die Fahrbahn in ihrer ganzen Breite nutzen. Eine Abgrenzung zwischen Gehwegen und Fahrbahn ist nicht notwendig. Kinder dürfen auf der Straße spielen!

Alle Verkehrsteilnehmer - Fußgänger, Radverkehr und motorisierter Verkehr - sind gleichberechtigt. Alle Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit fahren und jederzeit bremsbereit sein. Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig müssen sie warten. Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern oder beeinträchtigen. In verkehrsberuhigten Bereichen ist Rücksicht ganz besonders gefragt.

 

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