Das neue Tariftreuegesetz für Baden-Württemberg

Veröffentlicht am 27.04.2013 in Allgemein

Das neue Tariftreuegesetz für Baden-Württemberg soll am 10.05.2013 beschlossen werden. Es soll Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Baden-Württemberg verhindern.

Insbesondere richtet sich das Gesetz gegen Lohndumping. Die Gemeinde Sandhausen ist bisher wie alle anderen Kommunen als öffentliche Auftraggeber gezwungen, das wirtschaftlich günstigste Angebot anzunehmen. „Dies führt immer wieder dazu, dass Unternehmen mit Billiglöhnen öffentliche Aufträge erhalten“, ärgert sich SPD-Gemeinderätin Inge Maaßberg. Auf der Strecke bleiben Unternehmen, die ihre Mitarbeiter fair bezahlen. Als Kern des Gesetzes gilt eine Bindung öffentlicher Auftraggeber an Tariftreue-regelungen, die eine Kopplung an gesetzlich fixierte Löhne enthält. Zudem enthält das Gesetz eine Mindestentgeltverpflichtung für Bereiche, in denen die Tariftreuepflicht nicht greift. Vorgesehen ist ein vergabespezifischer Mindestlohn von 8,50 Euro. Die SPD-Die SPD-Gemeinderatsfraktion begrüßt den Gesetzentwurf und verbindet große Hoffnungen für die Arbeitnehmer, aber auch für die Unternehmer, die ihre Mitarbeiter ordentlich und fair bezahlen.

 

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