Anpassung der Kinder-und Schulbetreuungsgebühren ab dem 1. Januar
Dass Gebührenerhöhungen immer ein unbeliebtes Thema sind, weiß auch Gemeinderat Jürgen Rüttinger nur zu genau.
Anpassung der Kinder-und Schulbetreuungsgebühren ab dem 1. Januar
Dass Gebührenerhöhungen immer ein unbeliebtes Thema sind, weiß auch Gemeinderat Jürgen Rüttinger nur zu genau.
Besonders, wenn es um die jüngsten Einwohner der Gemeinde geht. Gerne hätte man darauf verzichtet, doch es geht nicht anders. Ab Beginn des neuen Jahres steht eine Erhöhung von 89 € auf 94 € an. Außerdem wird der Zuschlag für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren von 75% auf 88% im Jahr 2013/2014 angepasst. Eine weitere Anpassung der Kinder- und Schülerbetreuungsgebühren von 94€ auf 97€ sowie die Erhöhung des Zuschlags für die Betreuung von Kinder unter 3 Jahren von 88% auf 100% steht ab dem 01. September an.
„Das ist nichts, was wir gerne tun. Wir müssen uns jedoch auch an die Vorgaben des Landesrichtsatzes halten“, so Jürgen Rüttinger. Im Landesrichtsatz werden die Betreuungsgebühren stufenweise abgebildet. Damit Sandhausen dicht an dieser Richtlinie liegt, ist diese Erhöhung nötig. Konkret bedeutet dies: eine Erhöhung für Kinderbetreuung für Kinder über 3 Jahren um 5 Euro und für Kinderbetreuung unter 3 Jahren um 16,64 Euro. Ab dem 01.09.2014 eine nochmalige Erhöhung um 3 Euro für Kinder über 3 Jahren und 15,35 Euro für die unter Dreijährigen.
„Uns ist leider nur zu deutlich bewusst, dass damit wieder junge Familien belastet werden, die ohnehin viel zu stemmen haben“, so Rüttinger. Dabei denke er beispielsweise an den „Generationenvertrag“, der nicht mehr funktioniere und eine private Altersvorsorge unumgänglich mache. Deshalb appellierte er eindringlich: „Damit Sandhausen auch künftig eine „Wohlfühlgemeinde“ bleibt, müssen wir uns damit beschäftigen, wie wir Familien finanziell entlasten“. An dieser Stelle dankte Rüttinger der Verwaltung, dass sie der Forderung der SPD-Fraktion nachgekommen ist und die Gebührenerhöhung in zwei Stufen umgesetzt werde.
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